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Brandschutztüren

Brandschutztüren

Heizungskeller und Öltankraum sollten zur eigenen Sicherheit und zum Gebäudeschutz mit einer Feuerschutztür und Klappe ausgestattet werden. Durch die Brandgefahr ist hier eine Feuerschutztür gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollte wegen möglicher Rauchgase zusätzlich rauchdicht sein und wegen der Startgeräusche auch schalldämmend.

Feuerschutztüren gibt es als Holz- oder Stahltür, mit vorgeschriebenen Stärken, Versteifungen und Füllungen. Sowohl die Anzahl der Bänder als auch die Art der Beschläge sind vorgeschrieben und sie muss außerdem selbsttätig schließen.Baubehördlich zugelassene Türen haben ein Typenschild mit einem entsprechenden Vermerk.

Der vorbeugende Brandschutz ist Bestandteil des deutschen Baurechts und in den Landesbauordnungen enthalten. Durch das Bauordnungsrecht werden die entsprechenden Anforderungen an die Entflammbarkeit der Baustoffe, an die Feuerwiderstandsdauer bestimmter Bauteile und an die Dichtigkeit der Verschlüsse bzw. Öffnungen gestellt. Abgeschottete Brandabschnitte können z. B. die Wohnung, das Geschoß, der Treppenraum oder der als Rettungsweg dienende Flur sein.

In bestimmten Bauabschnitten, im Bereich von langen Fluren, Treppenhäusern, Brandwänden,Notausgängen sowie zur Abschottung von Fluchtwegen müssen Türen feuerhemmende, feuerbeständige oder rauchhemmende Eigenschaften aufweisen.
Planung und Bau von Gebäuden unterliegen jeweils unterschiedlichen Bauvorschriften und gesetzlichen Bestimmungen. Insbesonders bei Gebäuden mit hoher Besucherfrequenz sowie in Gebäuden,in denen alte, kranke oder auch behinderte Menschen leben, betreffen die Sicherheitsvorkehrungen den Bereich des vorbeugenden Feuerschutzes.

Diese Türen unterliegen strengen Vorschriften und Kontrollen.

Brandschutztüren